Unter „Wildnis zulassen“ versteht man den dauerhaften Verzicht auf forstwirtschaftliche, landwirtschaftliche oder sonstige wirtschaftliche Nutzung einer Fläche, um natürlichen Prozessen freie Entwicklung zu ermöglichen. Ziel ist es, Ökosysteme so weit wie möglich in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuführen und ihre Selbstregulationsfähigkeit wiederherzustellen.
Das Zulassen von Wildnis setzt in der Regel voraus, dass die betroffenen Flächen entweder im Eigentum der verantwortlichen Organisation stehen oder durch rechtlich belastbare Vereinbarungen dauerhaft aus der Nutzung genommen werden können. Auf diesen Flächen unterbleiben Maßnahmen wie Bewirtschaftung, Pflegeeingriffe, Rohstoffentnahme oder technische Gestaltung. Erlaubt bleiben ausschließlich solche Handlungen, die aus Gründen der Gefahrenabwehr oder zur Wiederherstellung eines ökologisch funktionsfähigen Ausgangszustands zwingend erforderlich sind.
Wildniszulassung dient damit mehreren rechtlich und ökologisch relevanten Zwecken:
- Erhalt und Förderung der biologischen Vielfalt
Durch den Rückzug menschlicher Nutzung entsteht Lebensraum für gefährdete Arten und komplexe natürliche Lebensgemeinschaften. - Wiederherstellung natürlicher Prozesse
Sukzession, Totholzbildung, hydrologische Dynamiken und Waldentwicklung können ohne Steuerung erfolgen. - Dauerhafter Schutz durch klare Rechtsverhältnisse
Dauerhafte Wirkung entsteht insbesondere dort, wo Wildnisflächen im Eigentum gehalten oder durch vertragliche Bindungen gesichert sind. - Beitrag zu Klima- und Bodenschutz
Unbewirtschaftete Flächen entwickeln eine hohe Speicherleistung für CO₂ und tragen zur Regeneration von Böden und Wasserhaushalten bei.
Wildnis zulassen bedeutet somit nicht Untätigkeit, sondern eine bewusst getroffene Entscheidung, Nutzung zu unterlassen und den Schutzstatus einer Fläche dauerhaft und rechtssicher zu gewährleisten.
