Rewilding Deutschland ist ein Zusammenschluss von Organisationen, gemeinnützigen Gesellschaften, Stiftungen, Vereinen und Privatpersonen, die sich dem Ziel verschrieben haben, in Deutschland echte Wildnis zurückzubringen. Der Verbund definiert klare Standards, schafft Transparenz und stellt sicher, dass Rewilding nach einheitlichen, überprüfbaren Grundsätzen erfolgt.
§ 1 – Zweck & Grundprinzipien
Rewilding Deutschland verfolgt das Ziel, in Deutschland natürliche Prozesse wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern. Grundlage dafür ist:
- der Erwerb von Flächen in Deutschland,
- die vollständige und irreversible Aufgabe land- und forstwirtschaftlicher Nutzung,
- die natürliche Regeneration ohne wirtschaftliche Ausbeutung,
- die langfristige Sicherung natürlicher Ökosysteme.
Der Verbund dient der Qualitätssicherung, dem Wissensaustausch, der öffentlichen Aufklärung sowie der gemeinsamen Positionierung zu Rewilding in Deutschland.
§ 2 – Mitgliedschaft
Mitglied werden können:
- Organisationen,
- Stiftungen,
- gGmbHs,
- Vereine sowie
- Privatpersonen,
die Rewilding nach den in dieser Satzung definierten Standards betreiben oder unterstützen.
Eine wirtschaftliche Tätigkeit steht der Mitgliedschaft nicht entgegen, sofern die Rewildingflächen selbst dauerhaft nutzungsfrei bleiben.
§ 3 – Mindestanforderungen an Rewildingflächen
Die Aufnahme setzt voraus, dass die Rewildingflächen der folgenden Kriterien entsprechen:
1. Standort
Die Flächen liegen ausschließlich in Deutschland.
2. Nutzungsaufgabe
Es besteht ein vollständiger und dauerhafter Verzicht auf:
- landwirtschaftliche Bewirtschaftung,
- forstwirtschaftliche Nutzung,
- jagdliche Verpachtung,
- sonstige wirtschaftliche Ausbeutung.
Ausnahme: degradierte Sonderflächen wie ehemalige Kiesgruben.
3. Eigentum
Die Flächen müssen sich im Eigentum des Mitglieds befinden.
Andere Nutzungsrechte (z. B. Pacht, Erbpacht) sind für eine Mitgliedschaft ausgeschlossen.
4. Dauerhafte Sicherung
Rewilding erfolgt auf Dauer. Eine spätere wirtschaftliche Nutzung der Flächen ist ausgeschlossen.
5. Transparenz
Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Offenlegung von:
- Flächenstandorten und -größen,
- Eigentumsverhältnissen,
- Rewildingmethodik,
- Finanzierungsquellen.
Die Angaben müssen nachvollziehbar, wahrheitsgemäß und öffentlich zugänglich sein.
§ 4 – Aufnahme neuer Mitglieder
- Der Aufnahmeantrag erfolgt digital oder schriftlich.
- Alle relevanten Nachweise zu Eigentum, Nutzungsverzicht und Transparenz sind vorzulegen.
- Über die Aufnahme entscheidet der Verbund durch Mehrheitsbeschluss.
- Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
§ 5 – Beiträge
Mitgliedsbeiträge sind freiwillig.
Es besteht keine Zahlungspflicht. Zuwendungen können projektbezogen oder allgemein erfolgen.
§ 6 – Rechte der Mitglieder
Mitglieder erhalten das Recht:
- an Abstimmungen teilzunehmen,
- das Label „Mitglied im Verbund Rewilding Deutschland“ zu führen,
- an gemeinsamen Projekten, Workshops und Veröffentlichungen mitzuwirken,
- Teil des jährlich veröffentlichten Rewilding-Berichts Deutschland zu sein.
§ 7 – Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder verpflichten sich:
- die Kriterien aus § 3 jederzeit einzuhalten,
- Änderungen an ihren Flächen unverzüglich mitzuteilen,
- die Ziele und Werte von Rewilding Deutschland zu fördern,
- transparent und wahrheitsgemäß zu kommunizieren.
§ 8 – Ausschluss
Ein Ausschluss ist möglich, wenn:
- Kriterien aus § 3 nicht mehr erfüllt werden,
- Flächen wieder einer Nutzung zugeführt werden,
- falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden,
- das Verhalten eines Mitglieds dem Verbund schadet.
Der Ausschluss erfolgt durch Mehrheitsbeschluss.
§ 9 – Entscheidungsprozesse
- Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
- Änderungen dieser Satzung benötigen eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
- Alle Mitglieder verfügen über eine Stimme.
§ 10 – Transparenz & Jahresbericht
Rewilding Deutschland veröffentlicht jährlich einen Rewilding-Bericht, der:
- die Mitglieder,
- deren Rewildingflächen
- sowie Fortschritte und Entwicklungen
übersichtlich darstellt.
Die benötigten Daten werden von den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
§ 11 – Auflösung
Die Auflösung erfolgt durch Zwei-Drittel-Mehrheit.
Vermögenswerte werden ausschließlich an gemeinnützige Rewilding- oder Naturschutzprojekte in Deutschland übertragen.
