Die Anschubrenaturierung ist ein zentraler Bestandteil des Rewildings. Sie umfasst alle anfänglichen Maßnahmen, die notwendig sind, um natürliche Prozesse wieder in Gang zu setzen, nachdem eine Fläche aus der Nutzung genommen wurde. Diese Schritte sind bewusst minimal gehalten und dienen ausschließlich dazu, frühere Eingriffe des Menschen rückgängig zu machen und Ökosystemen wieder eine eigenständige Entwicklung zu ermöglichen.
🌱 Ziel und Grundprinzip
Anschubrenaturierung bedeutet nicht, neue Landschaften zu gestalten, sondern natürliche Dynamiken wiederherzustellen. Dort, wo die Natur aufgrund jahrzehntelanger Nutzung blockiert ist, braucht es gelegentlich kleine, aber entscheidende Korrekturen.
Typische Zielsetzungen sind:
- Wiedervernässung trockengelegter Böden
- Förderung natürlicher Sukzession
- Wiederherstellung hydrologischer Prozesse
- Entfernen oder Reduzieren menschlicher Altstrukturen
- Ermöglichen der Rückkehr standorttypischer Arten
Dabei gilt stets: so wenig menschlicher Eingriff wie möglich, so viel wie nötig.
⚖️ Rechtliche Orientierung
Viele Maßnahmen der Anschubrenaturierung fallen unter das Naturschutz- oder Wasserrecht. Abhängig vom Standort können folgende rechtliche Grundlagen relevant sein:
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – z. B. bei Biotopveränderungen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – insbesondere bei Wiedervernässungen
- Landesnaturschutzgesetze und -verordnungen
- Baugenehmigungs- oder Bodenschutzrecht bei baulichen Rückbaumaßnahmen
- Verfahrensfreie Rückbaumaßnahmen nach Landesrecht
Wir unterstützen Eigentümer:innen und Projektpartner:innen dabei, die notwendigen Abstimmungen mit Behörden rechtssicher und transparent durchzuführen.
🛠 Typische Maßnahmen der Anschubrenaturierung
Zu den häufigsten initialen Schritten gehören insbesondere:
- Entfernung von Drainagen, damit Wasser wieder im Boden gehalten wird
- Öffnen oder Umleiten kleiner Gräben, um natürliche Wasserstände wiederherzustellen
- Rückbau von Zäunen, jagdlichen Einrichtungen oder Infrastruktur, die Lebensräume beeinträchtigt
- Entsiegelung und Bodenlockerung bei ehemaligen Nutz- oder Verkehrsflächen
- Entnahme nicht-heimischer Gehölze zur Förderung natürlicher Vegetation
Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird die Fläche nicht weiter genutzt – sie geht in eine Phase über, in der die Natur „das Steuer übernimmt“.
🌾 Danach: Freie Entwicklung
Ein wesentlicher Bestandteil des Rewildings ist die vollständige Unterlassung weiterer Eingriffe. Sobald die Anschubrenaturierung abgeschlossen ist, erfolgt kein Forstbetrieb, kein Ackerbau, keine Jagd und keine wirtschaftliche Nutzung.
Die Natur darf sich eigenständig entwickeln – mal langsam, mal schnell, immer standortabhängig.
Diese freie Entwicklung führt langfristig zu:
- stabileren Ökosystemen
- höherer Artenvielfalt
- verbesserter Wasserspeicherfähigkeit
- natürlicher Kohlenstoffbindung
- widerstandsfähigen Landschaften
🤝 Unsere Rolle
Wir begleiten Projekte von der Planung bis zur Umsetzung:
- ökologische Erstbewertung
- rechtliche Prüfung und Abstimmung mit Behörden
- Koordination von Fachbetrieben
- Monitoring und Dokumentation der Ergebnisse
Unser Ansatz verbindet wissenschaftliche Fundierung, rechtliche Sicherheit und maximale Zurückhaltung, um echte Wildnis entstehen zu lassen.
